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Freitag, 19. April 2024
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Mehrheit im Rechtsausschuss für den Gesetzentwurf

Der Rechtsausschuss hat heute mit Mehrheit dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfes des Bundesrates

zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare empfohlen. Damit hat er die erste Hürde im parlamentarischen Verfahren genommen. Der Öffnung der Ehe kommt gesellschaftspolitisch große Bedeutung zu: Homosexuelle Menschen sind gleich an Würde und Rechten. Das stellt dieser Gesetzesbeschluss fest. Der Geschlechtsverschiedenheit kommt keine prägende Bedeutung für das Eheverständnis zu und daher ist das Eheverbot der Gleichgeschlechtlichkeit ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung:

  • Die internationale Rechtsentwicklung kennt keinen einheitlichen Ehebegriff im Hinblick auf die Geschlechtsverschiedenheit. 24 Staaten erkennen die gleichgeschlechtliche Ehe an.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Transsexuellenentscheidung die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschaffen.
  • die Rechtsgemeinschaft unterscheidet bei Hochzeiten längst nicht mehr sprachlich zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. 83 % befürworten gleichgeschlechtliche Ehen.