Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Am 22. März 2017 beschloss das Bundeskabinett, alle Urteile aufgrund des sogenannten Schwulenparagrafen aufzuheben und die Betroffenen zu entschädigen. Seitdem können Homosexuelle, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt wurden, Entschädigungszahlungen beantragen...