Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Donnerstag, 29. März 2012 auf ihrer Internetseite mitteilte ist die
Benachteiligung schwuler Schützenkönige rechtswidrig
Am 11 März hatte der Bund der historischen deutschen Schützenbrüderschaften (BHDS) beschlossen, keine Auftritte gleichgeschlechtlicher Königspaare mehr zuzulassen. Demnach könnten homosexuelle Schützenköniginnen oder -könige in Zukunft nicht mit ihren Lebenspartner auftreten. Nach Auffassung der ADS widerspricht dieser Beschluss dem AGG und ist somit nicht wirksam. Dies geht aus einem Rechtsgutachten der ADS hervor.
Auch auf die vom BHDS ins Feld geführte so genannte Kirchenklausel des AGG (§ 9) kann sich der Verband nicht berufen. Christine Lüders fordert den Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften zur Rücknahme des diskriminierenden Beschlusses auf.
Auf die Bitte einer Stellungnahme zum rechtswidrigen Vorgehen durch die ADS hat der Verband bislang nicht reagiert. „Von dem Beschluss geht eine große Signalwirkung aus. Daher ist es wichtig, dass so schnell wie möglich diskriminierungsfreie Zustände wieder hergestellt werden“, sagte Lüders.